Kompensationsrechner
Sie haben Fragen zum Flächenpool oder möchten eine Fläche anbieten? Wir beraten Sie gern.
MaßnahmePool
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Ansprechpartner & Kontakt
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MaßnahmePool Uckermark
Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nach dem §16 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) sowie dem § 7 Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) ausgeglichen oder ersetzt werden. Der Landkreis Uckermark verfolgt das Ziel,
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst wirksam, nachhaltig und gebündelt im Landkreis umzusetzen. Der landkreiseigene Flächen- und Maßnahmenpool bietet hierfür eine transparente Lösung.
Durch den Maßnahmenpool können Kompensationsmaßnahmen gezielt geplant und umgesetzt
werden – zum Beispiel durch die Wiederherstellung von Moor- und Feuchtflächen, Baumpflanzungen oder die Entwicklung wertvoller Lebensräume. So wird Natur dauerhaft gestärkt und gleichzeitig die Umsetzung von Vorhaben im Landkreis erleichtert.
Der MaßnahmePool Uckermark ist direkt vom Landkreis organisiert, ohne externe Zertifizierung
und ergänzt die Angebote der Flächenagentur Brandenburg GmbH. Das macht ihn flexibel, kostengünstig und schnell umsetzbar, während die Maßnahmen trotzdem fachlich hochwertig und transparent geplant und überwacht werden.
Wie funktioniert der Maßnahmenpool?
Welche Maßnahmen werden umgesetzt?
Die Auswahl der Maßnahmen richtet sich nach dem jeweiligen naturschutzfachlichen Bedarf und den regionalen Gegebenheiten der Uckermark.
Im Flächen- und Maßnahmenpool werden unter anderem folgende Maßnahmen realisiert:
- Wiedervernässung von Moor- und Feuchtgebieten
- Anlegen von Streuobstwiesen
- Entwicklung von Extensivgrünland und Blühflächen
- Pflanzung von Alleen, Baumreihen und Gehölzstrukturen
- Schaffung von Ersatzlebensräumen für geschützte Tierarten
- Aufwertung von Landschaftsstrukturen und Biotopen
Die Maßnahmen werden fachlich geplant und an die naturräumlichen Besonderheiten der Uckermark angepasst.
Für wen ist der MaßnahmePool Uckermark gedacht?
Der MaßnahmePool Uckermark richtet sich an Vorhabenträger im Landkreis Uckermark, deren
Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und die nach Naturschutzrecht zu Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verpflichtet sind.
Flächen anbieten –
So geht´s
Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Flächen haben die Möglichkeit, ihre Flächen in den Flächenpool einzubringen. Der Landkreis prüft die Eignung und übernimmt Planung, Umsetzung und Pflege der Maßnahmen. Nehmen Sie als Flächeneigentümer Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihre Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stellen möchten.
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