Kompensationsrechner

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MaßnahmePool

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MaßnahmePool Uckermark

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen oder ersetzt werden. Der Landkreis Uckermark verfolgt dabei das Ziel, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst wirksam, nachhaltig und gebündelt umzusetzen. Der landkreiseigene Flächen- und Maßnahmenpool bietet hierfür eine transparente und rechtssichere Lösung.

Durch den Maßnahmenpool können Kompensationsmaßnahmen gezielt geplant und umgesetzt werden – zum Beispiel durch die Wiederherstellung von Moor- und Feuchtflächen, Baumpflanzungen oder die Entwicklung wertvoller Lebensräume. So wird Natur dauerhaft gestärkt und gleichzeitig die Umsetzung von Vorhaben im Landkreis erleichtert.

Der MaßnahmePool Uckermark ist direkt vom Landkreis organisiert, ohne externe Zertifizierung. Das macht ihn flexibel, kostengünstig und schnell umsetzbar, während die Maßnahmen trotzdem fachlich hochwertig und transparent geplant und überwacht werden

Wie funktioniert der Maßnahmenpool?

1
Im Genehmigungsverfahren wird der erforderliche Ausgleichs- oder Ersatzbedarf festgestellt.
2
Die Nutzung des Maßnahmenpools wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
3
Der Vorhabenträger leistet ein zweckgebundenes Entgelt in den Flächen- und Maßnahmenpool.
4
Der Landkreis setzt geeignete Maßnahmen aus dem Pool um. Die Maßnahmen werden langfristig gesichert, gepflegt und kontrolliert.

Welche Maßnahmen werden umgesetzt?

Im Flächen- und Maßnahmenpool werden unter anderem folgende Maßnahmen realisiert:

Die Maßnahmen werden fachlich geplant und an die naturräumlichen Besonderheiten der Uckermark angepasst.

Für wen ist der Maßnahmenpool gedacht?

Der Flächenpool richtet sich an Vorhabenträger im Landkreis Uckermark, deren Vorhaben einen
Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und die nach Naturschutzrecht zu Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verpflichtet sind.

Flächen anbieten – Mitmachen im Flächenpool

Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Flächen haben die Möglichkeit, ihre Flächen in den
Flächenpool einzubringen. Der Landkreis prüft die Eignung und übernimmt Planung, Umsetzung
und Pflege der Maßnahmen.

Kontakt

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