Kompensationsrechner
Was muss kompensiert werden?
Bei Bauvorhaben oder anderen Eingriffen in die Natur werden Flächen oft versiegelt oder Lebensräume beeinträchtigt. In Brandenburg müssen alle Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden. Das betrifft zum Beispiel:
- Die Versiegelung von Böden durch Gebäude, Straßen oder Parkplätze
- Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
- Beeinträchtigungen von Wasser- und Bodenfunktionen
Die Kompensation erfolgt über Maßnahmen, die diese Funktionen wiederherstellen, wie z.B. Entsiegelung, Renaturierung oder Schaffung von Grünflächen. Ein Maßnahmepool stellt geprüfte und gesicherte Flächen bereit, die als Ausgleich für Bauvorhaben genutzt werden können.
Bei der Bemessung der Kompensation für Baumfällungen ist grundsätzlich eine einzelbaumbezogene Ermittlung von einer flächenhaften zu unterscheiden.
Bei der Berechnung von Ersatzpflanzungen sind die nachfolgenden Standards anzuwenden:
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Hinweis
Ein Kompensationsrechner ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die uNB. Ergebnisse dienen als erste Orientierung, bevor die Maßnahme formal genehmigt und umgesetzt wird.