Kompensationsrechner

Was muss kompensiert werden?

Bei Bauvorhaben oder anderen Eingriffen in die Natur werden Flächen oft versiegelt oder Lebensräume beeinträchtigt. In Brandenburg müssen alle Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen oder ersetzt werden. Das betrifft zum Beispiel:

Die Kompensation erfolgt über Maßnahmen, die diese Funktionen wiederherstellen, wie z.B. Entsiegelung, Renaturierung oder Schaffung von Grünflächen. Ein Maßnahmepool stellt geprüfte und gesicherte Flächen bereit, die als Ausgleich für Bauvorhaben genutzt werden können.

Bei der Bemessung der Kompensation für Baumfällungen ist grundsätzlich eine einzelbaumbezogene Ermittlung von einer flächenhaften zu unterscheiden.

Einzelbäume:
 
Entsprechend der HVE (2009) sind bei einer eingriffsbedingten Beseitigung von Einzelbäumen die Vorgaben von Baumschutzverordnung bzw. der Baumschutzsatzungen der Landkreise oder Kommunen anzuwenden. Liegen solche Satzungen nicht vor oder werden in ihnen keine Angaben zur Kompensation gemacht, ist diese auf der Grundlage der Brandenburgischen Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV 2004) nach dem Wert des zu fällenden Baumes zu berechnen.
 

Bei der Berechnung von Ersatzpflanzungen sind die nachfolgenden Standards anzuwenden:

…..

Versiegelte Flächen wie Asphalt oder Pflaster werden entfernt, der Boden wird wieder durchlässig und Grünflächen oder neue Lebensräume entstehen. So werden die durch Bauvorhaben verlorenen Naturfunktionen fachgerecht ausgeglichen. Die notwendige Entsiegelungsfläche richtet sich nach Art und Größe der Versiegelung sowie der Funktion des Bodens. Kurz gesagt:
 
Je mehr Bodenfläche versiegelt wird, desto mehr Fläche muss entsiegelt werden, damit Wasserhaushalt, Bodenleben und Lebensräume für Pflanzen und Tiere wiederhergestellt werden – fachlich bewertet nach der HVE Brandenburg.
 
Standard gem. HVE:
 
Entsiegelung = Fläche der Versiegelung (m²) × Funktionsausprägung × Kompensationsfaktor
 
Für eine genaue Berechnung des Kompensationserfordernisses ist eine detaillierte Planung durch eine Fachplaner sowie Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Hinweis

Ein Kompensationsrechner ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch die uNB. Ergebnisse dienen als erste Orientierung, bevor die Maßnahme formal genehmigt und umgesetzt wird.